Rechtsprechung
BVerwG, 15.12.1975 - VIII B 35.75 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,2848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung zu einer Abschlussprüfung - Ansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
Verfahrensgang
- VG Köln, 19.12.1972 - 6 K 706/72
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1975 - XII A 359/73
- BVerwG, 15.12.1975 - VIII B 35.75
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 04.11.1971 - 2 BvR 493/66
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechts zur Wiedergutmachung …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1975 - 8 B 35.75
Letztlich wird in der Beschwerdebegründung unter Bezugnahme auf die bereits im Berufungsurteil erwähnte Entscheidung BVerfGE 32, 173 allein geltend gemacht, auf der Grundlage von Art. 3 GG müßten geschädigte Studenten, denen aus Verfolgungsgründen der Zugang zur Abschlußprüfung für den Schuldienst und damit der Weg in den öffentlichen Dienst versperrt wurde, ebenso behandelt werden wie die geschädigten Schulamtsbewerber, die nach bestandener Prüfung nicht in den Schuldienst übernommen worden sind.Die Klägerin verkennt nämlich die Tragweite der Entscheidung BVerfGE 32, 173.
- BVerwG, 02.09.1980 - 8 B 47.80
Versagung der Tätigkeit als tierärztlicher Fleischbeschauer und …
Der Kläger ist nach alledem eher mit den Personen zu vergleichen, deren begründete Aussichten, in den öffentlichen Dienst zu gelangen, sich verfolgungsbedingt nicht erfüllt haben und die auf Wiedergutmachung nach allgemeinem Entschädigungsrecht angewiesen sind (vgl. EVerfGE 32, 173 [182, 186]; vgl. auch BVerwGE 40, 57. BVerwG, Beschluß vom 15. Dezember 1975 [BVerwG 8 B 35.75]), als mit den bereits vor ihrer Verfolgung in den öffentlichen Dienst Übernommenen.